Patentrecherche & ChatGPT

Veröffentlicht am 22. September 2025 um 09:49

Bei der Verwendung von Sprachmodellen wie ChatGPT, die nicht oder nicht vollständig verifizierte Datenquellen verwenden, kann der Anwender Entgegenhaltungen zur Patentfähigkeit, die auf Systemantworten basieren, nicht „blind“ vertrauen und diese vor dem Patentgericht geltend machen. Eine Verifizierung der verwendeten Quellen ist daher erforderlich. Allerdings weisen Anwendungen wie ChatGPT und Co. einen quantitativen Vorteil auf: Je vielfältiger und repräsentativer die Trainingsdaten sind, desto genauer ist das Lernen und damit die Performance des KI-Systems. 

 

In Bezug auf die Qualität der Daten ist jedoch zu beachten, dass auch Sprachmodelle wie ChatGPT, wenn auch nicht ausschließlich, so doch auch mit dem Inhalt der im Internet verfügbaren Patentschriften sowie mit anderen Quellen des Standes der Technik trainiert sind - wie öffentlich zugängliche Fachliteratur und wissenschaftliche Artikel aus den unterschiedlichsten Gebieten der Technik - und daher auch korrekte Ergebnisse liefern können. 

 

Auch ein nicht spezialisiertes Sprachmodell wie ChatGPT kann bei einer entsprechenden Aufgabenanweisung (Prompts) mit erstaunlicher Geschwindigkeit zuverlässige oder zumindest orientierende Ergebnisse über die Bedeutung eines bestimmten Wortes oder Begriffs in einem Patentanspruch anhand der Beschreibung der Erfindung generieren. Auch beim Vergleich von Patentansprüchen sind allgemeine Sprachmodelle aufgrund ihrer Fähigkeiten in Bezug auf Syntax und Semantik zum Einsatz geeignet. Gleichzeitig kann das Sprachmodell erkennen, wenn der Patentinhaber bestimmte Begriffe mit einer eigener, von der in der Fachsprache abweichenden Bedeutung versehen hat, da der Patentanmelder bzw. Inhaber sein eigenes Lexikon erstellen kann

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