Patentrecherche & ChatGPT

Bei der Verwendung von Sprachmodellen wie ChatGPT, die nicht oder nicht vollständig verifizierte Datenquellen verwenden, kann der Anwender Entgegenhaltungen zur Patentfähigkeit, die auf Systemantworten basieren, nicht „blind“ vertrauen und diese vor dem Patentgericht geltend machen. Eine Verifizierung der verwendeten Quellen ist daher erforderlich. Allerdings weisen Anwendungen wie ChatGPT und Co. einen quantitativen Vorteil auf: Je vielfältiger und repräsentativer die Trainingsdaten sind, desto genauer ist das Lernen und damit die Performance des KI-Systems. 

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Patentrecherche und KI

Patentämter haben sich bereits den Einsatz von KI zur Patentrecherche zur  Aufgabe gemacht. Zum Beispiel setzt das EPA einen KI-basierten Symbolprädiktor für das Auffinden geeigneter Suchbegriffe in dem Patentklassifizierungssystem ein.

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KI und Durchsetzung von Patentrechte

Der Einsatz von KI-Systemen bei der Ermittlung der Patentierbarkeitsvoraussetzungen der Neuheit (§ 3 PatG, Art. 54 EPÜ und der erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG, Art. 56 EPÜ) ist bereits durch Nutzung von allgemeinen Sprachmodellen möglich und stellt für die Parteien im Nichtigkeitsverfahren ein effizientes Hilfsmittel zur Klärung der Nichtigkeitsgründe sowie der Erfolgschancen eines Aussetzungsantrages nach § 148 ZPO oder einer einstweiligen Verfügung im parallelen Verletzungsverfahren dar.

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