KI und Durchsetzung von Patentrechte

Veröffentlicht am 22. September 2025 um 09:49

Der Einsatz von KI-Systemen bei der Ermittlung der Patentierbarkeitsvoraussetzungen der Neuheit (§ 3 PatG, Art. 54 EPÜ und der erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG, Art. 56 EPÜ) ist bereits durch Nutzung von allgemeinen Sprachmodellen möglich und stellt für die Parteien im Nichtigkeitsverfahren ein effizientes Hilfsmittel zur Klärung der Nichtigkeitsgründe sowie der Erfolgschancen eines Aussetzungsantrages nach § 148 ZPO oder einer einstweiligen Verfügung im parallelen Verletzungsverfahren dar.

Aufgrund der Wertungselemente bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit sind die KI-Einsatzmöglichkeiten zum jetzigen Stand der Technik eingeschränkter als bei der Beurteilung der Neuheit. Mangels gesetzlicher Regulierung hat das PatG bei Entscheidungen, die teilweise auf KI-generierten Ergebnissen basieren, die Gefahren der Nutzung von KI-Systemen in der Rechtspflege sowie mögliche Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit, die individuellen Freiheiten und das Recht auf ein unparteiisches Gericht zu berücksichtigen.